***Dieses Gewinnspiel ist bereits beendet***
ROSSMANN bietet im Oktober 2024 ein spannendes gratis Gewinnspiel, das Kulturfans begeistern wird: Einen exklusive Kurztrip nach London für zwei Personen zu einem der legendären Royal Ballet and Opera (RB&O) Shows.
Wenn Sie schon immer davon geträumt haben, eine der renommiertesten Kulturstätten der Welt zu besuchen und in die faszinierende Welt dort einzutauchen, ist dies Ihre Chance!
Was ist alles in dem Gewinn inbegriffen?
Der Gewinn umfasst eine Reise nach London vom 20. – 21.03.2025 und beinhaltet den Hin- und Rückflug sowie eine Übernachtung in einem komfortablen 3*-Hotel für zwei Personen. Doch das wahre Highlight ist der Besuch des Covent Garden Theaters mit zwei Eintrittskarten für das Ballett „Romeo und Julia“ am 20.03.2025. Diese Produktion verspricht eine unvergessliche Erfahrung, bei der Tanz, Musik und emotionale Dramatik verschmelzen, um eine der größten Liebesgeschichten aller Zeiten zum Leben zu erwecken.
Das Royal Ballet and Opera – Kulturgenuss auf höchstem Niveau
Das Royal Ballet and Opera, kurz RB&O, vereint zwei weltberühmte Kompanien unter einem Dach: The Royal Ballet und The Royal Opera. Gemeinsam bieten sie ein beeindruckendes Programm, das sowohl klassische Meisterwerke als auch moderne Produktionen umfasst.
In der aktuellen Saison werden nicht nur Klassiker wie „Cinderella“ und „Der Nussknacker“ aufgeführt, sondern auch neue Opernproduktionen wie „Hoffmanns Erzählungen“ und „Die Walküre“.
Mit einem Besuch des Covent Garden Theaters erleben Sie Kulturgenuss auf höchstem Niveau und genießen eine Vorstellung in einem der traditionsreichsten Theater Londons.
Jetzt teilnehmen
Mitmachen kann jeder ab 18 Jahren, der das sogenannte Centaur-Rätsel in dem Kundenmagazin von ROSSMANN löst und das Lösungswort bis spätestens 31.10.2024 auf der Gewinnspielseite eingibt.
Die Teilnahme ist kostenlos und es werden lediglich die üblichen Daten wie Ihr Name, Geburtsdatum, Ihre Adresse sowie eine gültige E-Mail-Adresse benötigt.
Wichtig zu beachten ist, dass der Gewinn nicht auf andere Personen übertragbar und auch nicht in bar auszuzahlen ist. Zusätzlich sind verbrauchsabhängige Nebenkosten, wie z.B. Verpflegung, und sie sind nicht im Preis enthalten.
Viel Erfolg beim Lösen des Rätsels und vielleicht erleben Sie schon bald das Royal Ballet and Opera hautnah!